Kosten für die Therapie
Versicherte bei den Gesetzlichen Krankenkassen
Da ich keine Niederlassung bei den Krankenkassen habe, kann ich nicht mit den Krankenkassen direkt abrechnen. Es gibt jedoch die Möglichkeit, über das sogenannte Kosten-Erstattungs-Verfahren (KEV) abzurechnen.
Hier finden Sie weitere Informationen zum KEV.
Versicherte bei einer privaten Versicherung
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Bedingungen für die Bezahlung der Psychotherapie.
Berufsgenossenschaften und Beihilfe
In bestimmten Fällen übernehmen auch Berufsgenossenschaften und Beihilfestellen die Kosten für eine Psychotherapie. Bitte setzen Sie sich deswegen mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Beihilfestelle in Verbindung.
Selbstzahler
Das Honorar für Selbstzahler orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapie
Sollten Sie Fragen bezüglich der Abrechnung haben, können Sie gern mit mir in Kontakt aufnehmen.